Schloss Wurzen in Sachsen
Schloss Wurzen ist eines der jüngsten im Muldental. Sein Bau geht auf die Jahre 1491 – 1497 zurück, wurde als Residenz von Bischof Johann VI: von Saalhausen in Auftrag gegeben. Das im spätgotischen Stil, doch schon mit Elementen der Frührenaissance errichtete Schloss diente als Bischofsresidenz. Noch zu entdecken ist neben den beiden Ecktürmen ein trockener Wallgraben, dessen Existenz mit einer Zugbrücke die zeitgenössische Entwicklung einer mittelalterlichen Burg zum heutigen, spätgotischen Schloss dokumentiert. An den Bauarbeiten war auch der zu jener Zeit bekannte Architekt und Baumeister Arnold von Westfalen beteiligt. Seinen Namen finden wir in der Geschichte der Albrechtsburg Meißen und der Burg Kriebstein wieder. Seine Funktion als Meißener Bischofssitz hatte Wurzen bis 1581, als Bischof Johann IX. von Haugwitz abdankte. Eine maßgebliche Rolle spielte natürlich im Zusammenhang mit dem Schloss der Wurzener Dom „St. Marien“. Er stamm aus dem Jahre 1114. Pilger, die auf dem bekannten Jakobsweg nach Santiago de Compostela unterwegs sind, machen hier gern einen Zwischenstopp. Zum Jubiläumsjahr der Reformation ist Wurzen durch den Lutherweg noch einmal in den Fokus gerückt. Zwei der Urenkel Martin Luthers waren Stiftsherren im Wurzener Dom, wodurch eine besondere Verbindung zum Reformator entstand.
Beide große Bauwerke, Schloss und Dom überragen die Stadt, sind damit weithin sichtbar.
Zu einer berühmten Persönlichkeit avancierte der als Gustav Bötticher in Wurzen geborene Schriftsteller Joachim Ringelnatz. Seine humoristischen Gedichte erfreuten sich großer Beliebtheit, das Erbe wird noch heute stadtgeschichtlich gepflegt. Den unteren Teil des Marktes, der mit seinen schön restaurierten Häuserfronten ein Blickfang ist, ziert der Ringelnatzbrunnen.
Wurzen, unmittelbar östlich der Messestadt Leipzig gelegen, ist ein beliebtes Ausflugsziel der Großstädter. Im Schloss sind heute nicht nur museale Räume untergebracht, es beherbergt auch einen Gastronomiekomplex mit Hotel. Es eignet sich wunderbar für die Austragung von Hochzeits- und Familienfeiern.